Zuletzt aktualisiert am 7. Oktober 2026
Ein Immobiliengutachten kostet zwischen 0 Euro für eine Online-Einschätzung und etwa 1,5 % des Immobilienwerts für ein Verkehrswertgutachten. Kurzgutachten gibt es ab etwa 500 Euro. Für ein Haus mit 450.000 Euro Wert sind 2.500 bis 4.500 Euro brutto üblich, je nach Region und Anbieter.
Für Immobiliengutachten gibt es keine verbindliche Gebührenordnung, das Honorar ist frei verhandelbar. Den Preis bestimmt vor allem der Zweck: Wer nur eine Hausnummer für den Verkauf will, braucht kein Gutachten für 3.000 Euro. Wer dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachweisen oder einen Erbstreit beenden will, kommt um ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen nicht herum. Prüf jedes Angebot gegen drei neutrale Maßstäbe: die Gebührenordnung des Gutachterausschusses, den Gerichtsstundensatz von 125 Euro und die Faustformel 0,5 bis 1,5 % vom Wert.
Was kostet ein Immobiliengutachten je nach Art?
Die Kosten eines Immobiliengutachtens hängen vor allem von der Gutachtenart ab. Online-Bewertungen und Makler-Einschätzungen sind kostenlos, Kurzgutachten kosten ab etwa 500 Euro, und ein Verkehrswertgutachten liegt laut Dr. Klein und Sparkasse bei bis zu 1,5 % des Immobilienwerts.
Unter dem Wort Immobiliengutachten laufen im Alltag sehr verschiedene Produkte. Der Makler, der dir nach einer halben Stunde Besichtigung einen Verkaufspreis nennt, macht etwas völlig anderes als der Sachverständige, der drei Wochen lang Grundbuch, Baulasten und Bodenrichtwerte auswertet und dir ein Dokument mit 40 oder mehr Seiten übergibt. Deshalb sagen Pauschalpreise aus dem Netz wenig, solange nicht klar ist, welches Produkt gemeint ist.
| Gutachtenart | Typische Kosten | Wofür es taugt |
|---|---|---|
| Online-Bewertung, Makler-Einschätzung | kostenlos | Grobe Orientierung vor einem Verkauf, keine Beweiskraft |
| Kurzgutachten (Marktwerteinschätzung durch Sachverständigen) | ab ca. 500 € | Einvernehmliche Fälle: Verkauf, Kaufpreisprüfung, Teilung ohne Streit |
| Verkehrswertgutachten freier Sachverständiger | 0,5 bis 1,5 % vom Wert, oft ab ca. 1.500 € | Finanzamt, Gericht, Erbstreit, Scheidung, Pflichtteil |
| Verkehrswertgutachten Gutachterausschuss | nach Landesgebührenordnung, bei 400.000 € etwa 2.600 bis 4.000 € brutto | Wie oben, nur für Antragsberechtigte wie Eigentümer und Erben |
| Restnutzungsdauer-Gutachten | meist niedriger vierstelliger Betrag | Höhere Abschreibung bei vermieteten Gebäuden |
Quellen: Dr. Klein Ratgeber Immobiliengutachter (abgerufen 07.10.2026), Sparkasse.de Ratgeber Verkehrswert (abgerufen Oktober 2026), Gebührenregeln GA Minden-Lübbecke und GA Mainz (Stand 23.09.2025), REB Steuerberatung zum Restnutzungsdauer-Gutachten (abgerufen 07.10.2026). Spannen je nach Region und Anbieter.
Die Spanne von 0,5 bis 1,5 % klingt nach Willkür, hat aber eine Logik. Ein Gutachten für eine Wohnung im Wert von 150.000 Euro macht fast so viel Arbeit wie eins für ein Haus mit 600.000 Euro: Ortstermin, Unterlagen besorgen, Vergleichsdaten auswerten, schreiben. Bei kleinen Werten liegt der Prozentsatz deshalb oben, bei großen unten. Teurer wird es außerdem bei allem, was Rechenarbeit erzeugt. Dazu gehören ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch, ein Erbbaurecht, Denkmalschutz oder ein Mehrfamilienhaus mit vielen Mietverträgen.
Wie die drei Bewertungsverfahren funktionieren, nach denen jedes seriöse Gutachten rechnet, erklärt der Beitrag Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt?. Was ein vollständiges Verkehrswertgutachten enthalten muss, steht im Beitrag zum Verkehrswertgutachten.
Welches Gutachten brauchst du für deinen Anlass?
Welches Immobiliengutachten du brauchst, entscheidet der Empfänger. Wenn nur du selbst die Zahl brauchst, reicht eine kostenlose Einschätzung oder ein Kurzgutachten. Wenn Finanzamt, Gericht oder eine streitende Gegenpartei die Zahl akzeptieren müssen, brauchst du ein Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen.
Der häufigste Fehler in der Praxis ist nicht das zu billige Gutachten, sondern das falsche. Ein Ehepaar lässt vor dem Verkauf für 3.500 Euro ein Vollgutachten erstellen, obwohl der Markt den Preis ohnehin in drei Wochen festlegt. Ein Erbe spart sich die 800 Euro für das Kurzgutachten, legt dem Finanzamt dann aber eine Makler-Einschätzung vor und wundert sich, dass sie abgelehnt wird. Beides kostet Geld. Die folgende Tabelle ordnet die typischen Anlässe ein.
| Wenn du … | dann reicht … | Grund |
|---|---|---|
| dein Haus ohne Streit verkaufen willst | Makler-Einschätzung plus Bodenrichtwert aus BORIS, notfalls Kurzgutachten | Den Preis bestimmt am Ende der Markt, nicht das Papier |
| ein Haus kaufen willst | kein Wertgutachten, sondern eine Begehung durch einen Bausachverständigen | Dein Risiko sind Bauschäden, nicht ein paar Prozent beim Preis |
| geerbt hast und der Finanzamt-Wert zu hoch ist | Verkehrswertgutachten eines bestellten oder zertifizierten Sachverständigen | § 198 Abs. 2 BewG verlangt qualifizierte Gutachter |
| das geerbte Haus innerhalb eines Jahres verkaufst | meist gar kein Gutachten | Ein marktüblicher Kaufpreis gilt als Nachweis (§ 198 Abs. 3 BewG) |
| dich mit Miterben oder Ex-Partner einig bist | Kurzgutachten, gemeinsam beauftragt | Eine neutrale Zahl genügt, Beweiskraft vor Gericht ist nicht nötig |
| mit Miterben, Pflichtteilsberechtigten oder Ex-Partner streitest | Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen | Ein angreifbares Gutachten bezahlst du am Ende doppelt |
| ein vermietetes Gebäude schneller abschreiben willst | Restnutzungsdauer-Gutachten | Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG |
Für Käufer lohnt sich ein reines Wertgutachten fast nie. Der Verkäufer lässt dich in der Regel nicht wochenlang mit einem Gutachter durchs Haus gehen, und beim Gutachterausschuss bist du als Kaufinteressent gar nicht antragsberechtigt. Für die Preisfrage reichen dir die Bodenrichtwerte, die jedes Bundesland kostenlos im Portal BORIS veröffentlicht, und die Vergleichsdaten aus dem Immobilienmarktbericht deines Gutachterausschusses. Das Geld steckst du besser in einen Bausachverständigen. Was der kostet, steht im Beitrag Was kostet ein Bausachverständiger?.
Frag vor jedem Auftrag: Wer liest das Gutachten am Ende? Sagt dein Gegenüber „das Finanzamt“ oder „vielleicht ein Gericht“, dann ist die Qualifikation des Gutachters wichtiger als sein Preis. Lass dir in dem Fall die Bestellungsurkunde der IHK oder das Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 zeigen, etwa von HypZert oder DIAZert. Ein Gutachten von jemandem ohne diesen Nachweis kann das Finanzamt zurückweisen, und dann hast du für ein schönes Dokument bezahlt, das dir nichts nützt.
So prüfst du ein Angebot: der Drei-Maßstäbe-Check
Ein Angebot für ein Immobiliengutachten prüfst du am besten gegen drei neutrale Maßstäbe: die Gebührenordnung des örtlichen Gutachterausschusses, den Gerichtsstundensatz von 125 Euro netto nach JVEG und die Faustformel von 0,5 bis 1,5 % des Werts. Liegt das Angebot weit außerhalb aller drei, frag nach.
Keiner der drei Maßstäbe ist für einen freien Sachverständigen verbindlich. Zusammen geben sie dir aber ein sehr gutes Gefühl dafür, ob ein Preis fair ist. Rechnen wir das für ein typisches Beispiel durch: ein Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen, angenommener Verkehrswert 450.000 Euro, keine Rechte im Grundbuch, Unterlagen vollständig.
Maßstab 1, der Gutachterausschuss. Der Gutachterausschuss im Kreis Minden-Lübbecke berechnet nach der Kostenordnung NRW eine Grundgebühr von 1.400 Euro plus 0,2 % des ermittelten Werts. Für 450.000 Euro sind das 1.400 plus 900, also 2.300 Euro netto oder 2.737 Euro brutto. In Rheinland-Pfalz wäre es deutlich mehr: Nach dem Merkblatt der Stadt Mainz kostet dasselbe Haus 3 Promille plus 2.150 Euro, also 3.500 Euro netto oder 4.165 Euro brutto.
Maßstab 2, der Gerichtsstundensatz. Gerichte zahlen Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien seit dem 1. Juni 2025 einen Stundensatz von 125 Euro netto (JVEG, Anlage 1, Sachgebiet 7). Nimmst du für ein Einfamilienhaus ohne Besonderheiten 18 bis 24 Arbeitsstunden an, inklusive Ortstermin, Unterlagen und Ausarbeitung, ergeben sich 2.250 bis 3.000 Euro netto, also rund 2.680 bis 3.570 Euro brutto. Die Stundenzahl ist eine Annahme für die Rechnung, kein Tarif.
Maßstab 3, die Faustformel. 0,5 bis 1,5 % von 450.000 Euro ergeben 2.250 bis 6.750 Euro. Bei einem Wert in dieser Größenordnung ist das obere Ende ohne besondere Schwierigkeiten kaum zu rechtfertigen.
| Maßstab (Haus, 450.000 €) | netto | brutto (19 % USt) |
|---|---|---|
| Gutachterausschuss NRW (Minden-Lübbecke) | 2.300 € | 2.737 € |
| Gutachterausschuss Rheinland-Pfalz (Mainz) | 3.500 € | 4.165 € |
| JVEG 125 €/h bei 18 bis 24 Stunden | 2.250 bis 3.000 € | 2.678 bis 3.570 € |
| Faustformel 0,5 bis 1,5 % | 2.250 bis 6.750 € | 2.678 bis 8.033 € |
Eigene Berechnung nach den Gebührenregeln GA Minden-Lübbecke (VermWertKostO NRW) und Stadt Mainz (Stand 23.09.2025) sowie JVEG Anlage 1 (Fassung ab 01.06.2025). Verkehrswert und Stundenzahl angenommen.
Das Ergebnis ist eindeutig. Für dieses Haus ist ein Angebot zwischen etwa 2.500 und 4.500 Euro brutto plausibel. Ein Angebot über 6.000 Euro braucht eine gute Begründung, etwa ein eingetragenes Wohnrecht, das gesondert bewertet werden muss. Bei einem Angebot unter 1.200 Euro für ein angeblich gerichtsfestes Vollgutachten solltest du genau fragen, was du bekommst. Oft ist es ein Kurzgutachten mit anderem Etikett.
Hol dir mindestens zwei schriftliche Angebote. Achte darauf, dass beide denselben Leistungsumfang beschreiben: Gutachtenart, Ortstermin mit Innenbesichtigung, Beschaffung der Unterlagen, Anzahl der Ausfertigungen, Liefertermin und ein Festpreis oder eine Obergrenze.
Welche Nebenkosten kommen auf die Rechnung?
Zum Honorar für ein Immobiliengutachten kommen meist 19 % Umsatzsteuer, Fahrtkosten und Gebühren für Unterlagen wie Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte und Baulastenauskunft. Ein Grundbuchausdruck kostet nach GNotKG 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck 20 Euro. Zuschläge entstehen für Rechte und Sonderfälle.
Bei den meisten Rechnungen, die höher ausfallen als erwartet, hat nicht das Honorar den Ausschlag gegeben, sondern ein unklares Angebot. Die typischen Positionen sind diese:
- Umsatzsteuer: Viele Angebote nennen Nettopreise. Bei 3.000 Euro netto sind das 570 Euro Unterschied.
- Unterlagen: Grundbuchauszug (10 oder 20 Euro nach GNotKG), Flurkarte, Baulastenauskunft und Bauakte kosten je nach Kommune unterschiedlich. Viele Gutachter rechnen sie mit einem Aufschlag für den Beschaffungsaufwand ab.
- Fahrtkosten: Bei Gutachtern aus einer anderen Stadt kommen Kilometergeld und Fahrzeit dazu.
- Zuschläge für Rechte: Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht oder Wegerechte müssen separat bewertet werden.
- Zusatzausfertigungen und Nachträge: Weitere Exemplare oder eine Stellungnahme zu Einwänden des Finanzamts kosten oft extra.
Den größten Hebel hast du bei den Unterlagen. Wenn du Grundbuchauszug, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Wohnungen die Teilungserklärung schon vor dem Ortstermin zusammenstellst, sparst du dem Gutachter Stunden. Das kannst du beim Preis ansprechen. Ein zweiter Hebel: Gibt es mehrere Erben, beauftragt ihr einen Gutachter gemeinsam, statt dass jede Seite ihren eigenen bezahlt.
Wer zahlt das Gutachten, und kannst du es von der Steuer absetzen?
Ein Immobiliengutachten bezahlt grundsätzlich der Auftraggeber. Beim Pflichtteil trägt der Nachlass die Kosten der Wertermittlung (§ 2314 BGB). Steuerlich absetzbar sind Gutachterkosten bei Vermietung als Werbungskosten und im Erbfall unter Umständen als Nachlassverbindlichkeit, bei selbstgenutztem Wohneigentum dagegen nicht.
Bei der Frage, wer zahlt, hilft der Blick auf den Anlass. Ein Eigentümer, der verkaufen will, zahlt selbst. Eine Erbengemeinschaft kann das Gutachten aus dem Nachlass bezahlen, dann trägt jeder Miterbe die Kosten im Verhältnis seines Erbteils. Ein Pflichtteilsberechtigter kann vom Erben verlangen, dass der Wert ermittelt wird, und die Kosten fallen dem Nachlass zur Last. Bei einer Zwangsversteigerung gibt das Vollstreckungsgericht das Gutachten in Auftrag. Als Bieter kannst du es kostenlos einsehen, über das Gericht oder das Portal zvg-portal.de.
Bei der Steuer gibt es drei Fälle. Vermietest du die Immobilie, sind Gutachterkosten im Zusammenhang mit der Vermietung Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das gilt auch für ein Restnutzungsdauer-Gutachten. Im Erbfall können die Kosten eines Gutachtens für die Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sein, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem Erbfall stehen (BFH, Urteil vom 19.06.2013, II R 20/12). Allerdings zieht das Finanzamt für Nachlassregelungskosten ohnehin eine Pauschale ab, ein Einzelnachweis lohnt sich also nur, wenn deine Kosten insgesamt darüber liegen. Bei einer Scheidung hilft dir die Steuer kaum: Prozesskosten und damit verbundene Gutachterkosten sind nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung mehr.
Ob das Finanzamt dein Gutachten akzeptiert und ob du die Kosten absetzen kannst, hängt vom Einzelfall ab. Sprich vor einem Gutachten für die Erbschaftsteuer oder die Abschreibung mit deinem Steuerberater, ob sich der Aufwand rechnet und welche Qualifikation der Gutachter haben muss. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wann sich ein Gutachten rechnet und wann nicht
Ein Immobiliengutachten rechnet sich, wenn es eine Steuer senkt, einen Streit beendet oder eine höhere Abschreibung ermöglicht, die deutlich über den Kosten liegt. Bei einem Verkauf ohne Streit, beim Kauf und bei einer Erbschaft unter dem Freibetrag lohnt sich ein Vollgutachten meist nicht.
Bei der Erbschaftsteuer ist die Rechnung einfach. Ein Kind hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro (§ 16 ErbStG). Liegt der Wert des geerbten Hauses inklusive des übrigen Erbes klar darunter, fällt keine Steuer an, und jedes Gutachten für das Finanzamt ist rausgeworfenes Geld. Liegt der Finanzamt-Wert nur wenig über deiner eigenen Schätzung, frisst das Gutachten die Ersparnis auf. Ein vollständiges Rechenbeispiel mit Steuersätzen findest du im Beitrag zum Verkehrswertgutachten.
Ein Fall, den viele Vermieter unterschätzen, ist das Restnutzungsdauer-Gutachten. Gebäude werden nach § 7 Abs. 4 EStG pauschal abgeschrieben: mit 2 % pro Jahr bei Fertigstellung zwischen 1925 und 2022, also über 50 Jahre. Weist ein Gutachten nach, dass das Gebäude tatsächlich nur noch kürzer nutzbar ist, darfst du schneller abschreiben. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 01.12.2025 seine strengen Vorgaben von 2023 aufgehoben. Seitdem genügt jede Methode, die die kürzere Nutzungsdauer nachvollziehbar und objektbezogen begründet.
Ein angenommenes Beispiel: Du vermietest ein Mehrfamilienhaus von 1972, der Gebäudeanteil am Kaufpreis beträgt 300.000 Euro. Pauschal schreibst du 2 % ab, also 6.000 Euro im Jahr. Ein Gutachten kommt auf eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren. Dann beträgt die Abschreibung 10.000 Euro im Jahr, 4.000 Euro mehr. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % sparst du rund 1.680 Euro Steuer pro Jahr. Ein Gutachten im niedrigen vierstelligen Bereich hat sich damit nach ein bis zwei Jahren bezahlt gemacht.
Dreh das Beispiel um, und es kippt. Bei einem gut sanierten Haus, für das kein Gutachter eine deutlich kürzere Nutzungsdauer begründen kann, oder bei einem niedrigen Steuersatz bleibt nach den Gutachterkosten wenig übrig. Und bei einer selbstgenutzten Immobilie gibt es überhaupt keine Abschreibung.
Vorsicht bei Anbietern, die Restnutzungsdauer-Gutachten als Massenware ohne Besichtigung verkaufen. Ein Gutachten, das nur Modellwerte aus Tabellen übernimmt und den konkreten Zustand des Gebäudes nicht beschreibt, hält einer Prüfung durch das Finanzamt schlecht stand. Ein brauchbares Gutachten nennt Baujahr, Modernisierungen, Mängel und Fotos und erklärt, warum genau dieses Gebäude früher am Ende ist als der Durchschnitt.
Wie findest du einen guten Gutachter?
Einen qualifizierten Gutachter für Immobilienbewertung findest du im Sachverständigenverzeichnis der IHKs unter svv.ihk.de oder über deinen örtlichen Gutachterausschuss. Für Finanzamt und Gericht sollte der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein.
Die Berufsbezeichnung Immobiliengutachter ist nicht geschützt. Geschützt ist nur die öffentliche Bestellung durch eine Kammer nach § 36 Gewerbeordnung. Dazu kommen Zertifizierungen akkreditierter Stellen, die für die Erbschaftsteuer nach § 198 BewG ausdrücklich genügen. Für ein Kurzgutachten im Einvernehmen brauchst du diese Nachweise nicht, für alles mit Streitpotenzial schon.
Bei der Auswahl helfen dir vier Fragen am Telefon. Wie viele Gutachten zu diesem Objekttyp in dieser Region hat der Gutachter im letzten Jahr erstellt? Kommt er zum Ortstermin selbst ins Haus, auch in Keller und Dachboden? Ist der Preis ein Festpreis inklusive Unterlagen und Umsatzsteuer? Bis wann liegt das Gutachten vor? Wer bei der letzten Frage ausweicht, ist für einen Termin beim Finanzamt der falsche Partner. Gutachterausschüsse brauchen nach eigenen Angaben oft drei bis fünf Monate, freie Sachverständige sind meist schneller.
Wenn du gerade verkaufst oder kaufst, gehört das Gutachten zu den Kosten rund um die Transaktion. Was sonst noch anfällt, steht im Beitrag zu den Kaufnebenkosten beim Hauskauf.
Meine Einschätzung
Bei Immobiliengutachten wird öfter zu viel als zu wenig bestellt. Für einen normalen Verkauf brauchst du kein Vollgutachten, der Markt sagt dir den Preis ohnehin. Als Käufer gibst du das Geld besser für einen Bausachverständigen aus. Wirklich lohnend ist ein Gutachten in drei Situationen: wenn das Finanzamt bei der Erbschaft deutlich zu hoch liegt, wenn ein Streit unter Erben oder Ehepartnern sonst eskaliert und wenn ein vermietetes Altgebäude eine kürzere Restnutzungsdauer hergibt. In diesen Fällen würde ich nie beim Gutachter sparen, sondern auf öffentliche Bestellung oder Zertifizierung bestehen und einen Festpreis vereinbaren. Ein angreifbares Gutachten für 1.500 Euro ist teurer als ein belastbares für 3.500 Euro.
- Kurzgutachten kosten ab etwa 500 Euro, Verkehrswertgutachten 0,5 bis 1,5 % des Werts.
- Für ein Haus mit 450.000 Euro Wert ist ein Vollgutachten für 2.500 bis 4.500 Euro brutto plausibel.
- Der Drei-Maßstäbe-Check: Gebührenordnung des Gutachterausschusses, JVEG-Satz von 125 Euro pro Stunde, Faustformel vom Wert.
- Für Finanzamt und Gericht nur öffentlich bestellte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter beauftragen.
- Bei Vermietung sind Gutachterkosten Werbungskosten, ein Restnutzungsdauer-Gutachten kann sich in ein bis zwei Jahren bezahlt machen.
- Bei Kauf, einfachem Verkauf und Erbe unter dem Freibetrag lohnt sich ein Vollgutachten meist nicht.
Häufige Fragen zu den Kosten eines Immobiliengutachtens
Was kostet ein Immobiliengutachten für eine Eigentumswohnung?
Eine Eigentumswohnung ist oft etwas günstiger als ein Haus, weil das Vergleichswertverfahren gut funktioniert. Bei kleinen Werten steigt aber der Prozentsatz. Rechne für ein Verkehrswertgutachten mit einem mittleren vierstelligen Betrag brutto und leg Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan gleich bei.
Ist der Gutachterausschuss günstiger als ein freier Sachverständiger?
Nicht automatisch. Die Gebühren der Gutachterausschüsse sind je nach Bundesland sehr verschieden, in NRW eher günstig, in Rheinland-Pfalz eher teuer. Dafür brauchen Gutachterausschüsse oft mehrere Monate. Freie Sachverständige liefern meist schneller und verhandeln frei.
Reicht eine kostenlose Online-Bewertung?
Für eine erste Orientierung vor dem Verkauf ja. Online-Rechner kennen aber weder den Zustand noch Rechte im Grundbuch. Für Finanzamt, Gericht oder Erbauseinandersetzung haben sie keinen Wert.
Wie lange dauert ein Immobiliengutachten?
Ein Kurzgutachten liegt oft nach ein bis zwei Wochen vor. Ein Verkehrswertgutachten eines freien Sachverständigen dauert meist einige Wochen, abhängig davon, wie schnell Grundbuch, Bauakte und Baulastenauskunft kommen. Beim Gutachterausschuss sind drei bis fünf Monate keine Seltenheit.
Kann ich den Preis für ein Gutachten verhandeln?
Ja. Seit es keine verbindliche Honorarordnung mehr gibt, ist das Honorar frei verhandelbar. Am meisten erreichst du mit vollständigen Unterlagen, einem klar beschriebenen Zweck und einem gemeinsamen Auftrag aller Beteiligten statt zweier Gegengutachten.
Quellen
- Baugesetzbuch (BauGB), § 194 Verkehrswert, gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), Anlage 1 zu § 9 Abs. 1, Sachgebiet 7 Bewertung von Immobilien, Fassung ab 01.06.2025
- Bewertungsgesetz (BewG), § 198 Abs. 2 und 3, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Stand Oktober 2026
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 7 Abs. 4 Gebäudeabschreibung und § 33 Abs. 2 Satz 4, Stand Oktober 2026
- Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 01.12.2025 zur Nutzungsdauer von Gebäuden, berichtet von Haufe Immobilien und REB Steuerberatung, abgerufen 07.10.2026
- Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.06.2013, II R 20/12, Gutachterkosten als Nachlassverbindlichkeit
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), § 16 Freibeträge, Stand Oktober 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 2314 Auskunftspflicht des Erben, Wertermittlung auf Kosten des Nachlasses
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Kostenverzeichnis Nr. 17000 und 17001, Grundbuchausdrucke
- Gutachterausschuss im Kreis Minden-Lübbecke, Gebühren nach VermWertKostO NRW, abgerufen Oktober 2026
- Stadt Mainz, Gebührenübersicht Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses, Stand 23.09.2025
- Dr. Klein, Ratgeber Immobiliengutachter: Kosten eines Wertgutachtens, abgerufen 07.10.2026
- Sparkasse.de, Ratgeber Verkehrswert, abgerufen Oktober 2026
- Gewerbeordnung (GewO), § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen; DIHK Sachverständigenverzeichnis svv.ihk.de

