Baumängel und Verjährung: Welche Frist nach BGB für dich gilt
Baumängel verjähren meist fünf Jahre nach Abnahme oder Übergabe. Was die Frist wirklich stoppt, was bei Arglist gilt und wie du knappe Fristen rettest.
Baumängel verjähren meist fünf Jahre nach Abnahme oder Übergabe. Was die Frist wirklich stoppt, was bei Arglist gilt und wie du knappe Fristen rettest.
Was ein Bausachverständiger prüft, wann er sich beim Kauf und Neubau lohnt, warum die Abnahme so wichtig ist und woran du einen guten erkennst.