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Baumängel und Verjährung: Welche Frist nach BGB für dich gilt

16. Oktober 2026 von Redaktion ZSD
Baumängel und Verjährung: Welche Frist nach BGB für dich gilt

Baumängel verjähren meist fünf Jahre nach Abnahme oder Übergabe. Was die Frist wirklich stoppt, was bei Arglist gilt und wie du knappe Fristen rettest.

Kategorien Baurecht & Recht Schlagwörter Abnahme, Baumängel, Bauvertrag, Gewährleistung, Verjährung

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Wissen rund um Bau, Immobilien und Sachverständige: fundiert und verständlich erklärt.

Herausgeber:
Markus Götz
Ötztalerstraße 5
71069 Sindelfingen
markus.goetz91@outlook.com

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