Baumängel und Verjährung: Welche Frist nach BGB für dich gilt
Baumängel verjähren meist fünf Jahre nach Abnahme oder Übergabe. Was die Frist wirklich stoppt, was bei Arglist gilt und wie du knappe Fristen rettest.
Baumängel verjähren meist fünf Jahre nach Abnahme oder Übergabe. Was die Frist wirklich stoppt, was bei Arglist gilt und wie du knappe Fristen rettest.