Altlasten auf dem Grundstück sind Altablagerungen und Altstandorte, etwa alte Deponien, Tankstellen oder Reinigungen, von denen heute eine Gefahr ausgeht (§ 2 Abs. 5 BBodSchG). Für die Sanierung haftet auch der aktuelle Eigentümer, selbst ohne Schuld. Prüfe deshalb Kataster, Vornutzung und Vertrag.
Gegenüber der Behörde können Verursacher, deren Gesamtrechtsnachfolger (also auch Erben), Eigentümer und Besitzer zur Sanierung herangezogen werden (§ 4 Abs. 3 BBodSchG). Ein Kaufvertrag ändert daran nichts, er regelt nur, wer am Ende intern zahlt. Das Bundesverfassungsgericht begrenzt die Kosten des schuldlosen Eigentümers in der Regel auf den Verkehrswert. Wer die Altlast beim Kauf kannte, muss mit mehr rechnen.
Die Katasterauskunft ist der billigste Schritt, aber kein Freibrief: Sie zeigt nur, was die Behörde kennt. Bei riskanter Vornutzung gehört deshalb eine Untersuchung vor den Notartermin. Rund 359.000 Flächen sind in Deutschland als altlastverdächtig erfasst, gut 19.000 als Altlast (Summe der Länderzahlen laut Umweltbundesamt, Stichtage 12/2024 bis 07/2025, nur grobe Größenordnung, weil die Länder Verdachtsflächen unterschiedlich erfassen).
Was gilt als Altlast und was nur als Verdacht?
Altlasten sind nach § 2 Abs. 5 BBodSchG Altablagerungen und Altstandorte, die den Boden schädlich verändert haben oder andere Gefahren auslösen. Ohne diese Gefahr bleibt es beim Verdacht. Das Wort Altlast bezeichnet also einen festgestellten Rechtszustand, nicht jede alte Verschmutzung.
Altablagerungen sind stillgelegte Abfallanlagen und Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden, etwa die alte Hausmüllkippe in der Kiesgrube. Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und Flächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Dazu zählen typischerweise Tankstellen, chemische Reinigungen, Gaswerke und Gerbereien.
Der Unterschied zwischen den Begriffen entscheidet darüber, was du gerade in der Hand hast. Eine Verdachtsfläche ist ein Grundstück, bei dem der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht (§ 2 Abs. 4). Altlastverdächtig heißt: Altablagerung oder Altstandort mit genau diesem Verdacht (§ 2 Abs. 6). Eine schädliche Bodenveränderung kann auch ohne alte Anlage entstehen, zum Beispiel durch einen ausgelaufenen Heizöltank (§ 2 Abs. 3). Wer im Exposé „Altlastenverdacht“ liest, weiß also noch nichts über die Kosten, sondern nur, dass die Untersuchung noch aussteht.
Häufige Schadstoffe sind Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), die Kraftstoff-Aromaten BTEX, die Lösemittel LHKW, Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Hinzu kommen PFAS, etwa auf früheren Löschübungsflächen, und im Siedlungsbereich vor allem alte Auffüllungen mit Bauschutt, Schlacke und Asche. Weltkriegsmunition wird in manchen Ratgebern mitgezählt, die Definition in § 2 Abs. 5 BBodSchG nennt sie aber nicht. Bei Verdacht auf Kampfmittel nennt dir die Polizei oder das Ordnungsamt vor Ort die zuständige Stelle.
Wer haftet für Altlasten auf dem Grundstück?
Für die Sanierung haften nach § 4 Abs. 3 BBodSchG der Verursacher und sein Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt, etwa ein Mieter. Die Behörde darf unter ihnen auswählen, und Eigentumsaufgabe befreit nicht.
Für dich als Käufer heißt das: Spätestens mit der Eintragung im Grundbuch bist du verantwortlich, als Besitzer oft schon ab Übergabe, auch wenn du nie einen Tropfen Öl vergossen hast. Die Behörde wird in der Praxis oft den in Anspruch nehmen, der greifbar und zahlungsfähig ist. Der längst insolvente Betrieb von damals fällt aus, der neue Eigentümer nicht. Das Eigentum einfach aufzugeben hilft nicht, denn § 4 Abs. 3 erfasst auch diesen Fall.
Ein früherer Eigentümer haftet nach § 4 Abs. 6 weiter, wenn er nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die Altlast dabei kannte oder kennen musste. Geschützt ist nur, wer beim eigenen Erwerb auf die Schadstofffreiheit vertraut hat und dessen Vertrauen im Einzelfall schutzwürdig ist. Verkaufen ist also kein sauberer Ausstieg.
Wo die Kosten des Eigentümers enden
Das Bundesverfassungsgericht hat die Zustandshaftung am 16.02.2000 begrenzt (1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99). Grundsätzlich bleibt sie zulässig, auch ohne Verursachung oder Verschulden. Unzumutbar wird sie, wenn die Kosten außer Verhältnis stehen. Als Anhaltspunkt nennt das Gericht den Verkehrswert nach der Sanierung. Bildet das selbst bewohnte Haus den wesentlichen Teil deines Vermögens und die Grundlage deiner Lebensführung, kann die Grenze niedriger liegen: Die Kosten dürfen dann die Vorteile der weiteren Nutzung nicht übersteigen.
Der Verkehrswert-Deckel gilt nicht sicher für Käufer, die das Risiko kannten. Wer in Kenntnis der Altlast kauft, dem kann das Gericht auch Kosten über dem Verkehrswert zumuten. Hättest du die Risikoumstände beim Erwerb erkennen können und fahrlässig die Augen verschlossen, kann das ebenfalls gelten, abgestuft nach dem Grad der Fahrlässigkeit und nicht automatisch wie bei Kenntnis. Eine eigene Rolle spielt, ob du durch einen reduzierten Kaufpreis einen Vorteil aus dem Risiko hattest.
Ein angenommenes Beispiel zeigt die Größenordnung. Haus auf einem ehemaligen Reinigungsgrundstück, Verkehrswert nach Sanierung 350.000 Euro, Sanierung 480.000 Euro:
| Lage des Eigentümers | Anhaltspunkt für die Kostengrenze | Rechnung |
|---|---|---|
| Schuldlos, ohne Kenntnis gekauft, Haus vermietet | Verkehrswert nach Sanierung | bis rund 350.000 Euro, die übrigen 130.000 Euro muss die Behörde anderweitig decken |
| Selbst bewohnt, wesentlicher Teil des Vermögens und Lebensgrundlage | Vorteile der weiteren Nutzung | kann deutlich unter 350.000 Euro liegen, Einzelfall |
| In Kenntnis der Altlast gekauft | Verkehrswert ist keine feste Grenze mehr | die vollen 480.000 Euro sind möglich |
Vermögen ohne rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Grundstück bleibt laut Bundesverfassungsgericht außen vor, ein Betrieb in funktionaler Einheit mit dem Grundstück kann einbezogen werden. Die Grenze muss die Behörde im Einzelfall setzen. Bekommst du eine Sanierungsanordnung, geh sofort zum Fachanwalt: Wird sie bestandskräftig, kannst du die Begrenzung nach dem Beschluss nicht mehr geltend machen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, oft ist es ein Monat.
Achtung, eine Falle: Mit dem Laborbefund kaufst du in Kenntnis. Dann entfallen Mängelrechte (§ 442 BGB), und die Verkehrswertgrenze schützt dich nicht mehr sicher. Ein Befund muss deshalb in Kaufpreis, Freistellung und Sicherheit einfließen, oder du kaufst nicht.
Rückgriff gegen Verursacher und Vorbesitzer
Musst du zahlen, ist das Geld nicht zwingend weg. § 24 Abs. 2 BBodSchG gibt mehreren Verpflichteten einen Ausgleichsanspruch untereinander, und zwar unabhängig davon, wen die Behörde herangezogen hat. Der Umfang richtet sich nach dem Verursachungsanteil, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Beitreibung der Kosten oder Ende der Maßnahmen und Kenntnis vom Ersatzpflichtigen, ohne Kenntnis spätestens nach 30 Jahren. Wichtig bei der Wertsteigerung: Hebt eine öffentlich finanzierte Sanierung den Verkehrswert spürbar, schuldest du nach § 25 einen Wertausgleich, begrenzt auf die eingesetzten öffentlichen Mittel.
Bei Altlasten laufen zwei Systeme nebeneinander. Gegenüber der Behörde haftest du nach öffentlichem Recht, und daran ändert keine Klausel etwas. Im Kaufvertrag regelst du nur, wer die Kosten intern trägt. Deine Freistellung durch den Verkäufer ist deshalb genau so viel wert wie seine Zahlungsfähigkeit. Bei einer GmbH, die nach dem Verkauf aufgelöst wird, ist sie im Ernstfall wenig wert. Dann hilft nur eine Sicherheit, etwa ein Einbehalt beim Notar.
Wie prüfst du ein Grundstück auf Altlasten?
Beantrage eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der Bodenschutzbehörde von Stadt oder Landkreis, prüfe die Bebauungspläne und recherchiere die frühere Nutzung. Findest du etwas Auffälliges oder bleibt die Historie lückenhaft, folgt eine Bodenuntersuchung durch einen Sachverständigen vor dem Notartermin.
§ 11 BBodSchG überlässt die Erfassung den Ländern, deshalb unterscheiden sich Name, Stelle und Zugang. Auch die Begriffe wechseln: Altlastenregister, Verdachtsflächenkataster oder Altflächendatei meinen meist dasselbe.
| Land | Kataster | Wo du fragst |
|---|---|---|
| Sachsen | Sächsisches Altlastenkataster (SALKA) | Bodenschutzbehörde des Landkreises, Antrag über Amt24 |
| Baden-Württemberg | Bodenschutz- und Altlastenkataster | Untere Bodenschutzbehörde; einfache Auskunft laut Gemeinde Gerlingen kostenfrei, ausführliche Auskunft kann kosten |
| Bayern | Altlastenkataster, Daten von den Kreisverwaltungsbehörden erfasst | Kreisverwaltungsbehörde; Auskunft zunächst nur an den Eigentümer, sonst mit Vollmacht; Gebühr setzt jede Behörde selbst fest |
| Nordrhein-Westfalen | Altlastenkataster der Kreise und kreisfreien Städte | Untere Bodenschutzbehörde; Kreis Düren: einfache Auskunft bis 30 Minuten frei, sonst 35 bis 500 Euro; Dritte brauchen Einverständnis des Eigentümers oder den Kaufvertrag |
| Übrige Länder | unterschiedlich benannt | Stichwort „Altlastenauskunft“ plus Kreis oder Stadt, zuständig ist die untere Bodenschutzbehörde |
Eigentümer haben es am einfachsten. In Baden-Württemberg etwa können sie Auskunft verlangen, andere Personen fragen nach dem Umweltinformationsrecht, und die Behörde entscheidet. Als Kaufinteressent lässt du dir deshalb vom Verkäufer eine schriftliche Vollmacht geben und nennst im Antrag Gemarkung, Flurstück und Zweck, am besten mit Lageplan. Verweigert der Verkäufer die Vollmacht, ist das ein Warnsignal.
Ein negatives Ergebnis ist kein Freibrief. Das Umweltbundesamt nennt einen bestehenden Eintrag ein sicheres Indiz. Ein fehlender Eintrag beweist dagegen nichts, weil das Kataster nur Erfasstes enthält. Kleine Werkstätten, wilde Ablagerungen und alte Tanks tauchen dort oft nie auf. Steht ein Eintrag drin, frag nach dem Status: Bei gut 152.000 Flächen haben die Länder den Gefahrenverdacht inzwischen als ausgeräumt eingestuft. Die zweite Spur ist die Geschichte des Grundstücks.
- Bebauungsplan: Flächen mit erheblich belasteten Böden sollen nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet werden. Sieh dir Plan und Begründung beim Bauamt an.
- Alte Karten und Luftbilder: Sie zeigen Gruben, Hallen und Gleisanschlüsse, die später verschwunden sind. Viele Geoportale der Länder bieten historische Ansichten.
- Gewerbeamt und Bauakte: Die Bauakte zeigt, was früher genehmigt war, das Gewerbeamt, welche Betriebe gemeldet waren. Frag auch gezielt nach Tankanlagen und Abscheidern.
- Grundbuch und Nachbarn: Der aktuelle Auszug zeigt oft nur die neueren Eigentümer, frühere Firmen findest du in der Grundakte. Einsicht bekommst du mit Vollmacht des Eigentümers. Alteingesessene Nachbarn kennen die Geschichte oft besser als jede Akte. Wie du den Auszug liest, erklärt die Anleitung Grundbuchauszug lesen.
Welche Untersuchungen folgen bei einem Verdacht?
Bei einem Verdacht folgen gestuft die Erkundung der Vornutzung, die orientierende Untersuchung (§ 12 BBodSchV), die Detailuntersuchung (§ 13) und die Bewertung (§ 15). Erst bei festgestellter Gefahr kommen Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplan (§ 16). So bohrt niemand tiefer, als der Befund es rechtfertigt.
Die orientierende Untersuchung ist die Stufe, die für dich als Käufer meist zählt: Sachverständige entnehmen an verdächtigen Punkten Proben und vergleichen die Laborwerte mit den Prüfwerten aus Anlage 2 der BBodSchV. Prüfwerte sind keine Sanierungsschwelle. Werden sie überschritten, ist nach § 8 BBodSchG im Einzelfall zu prüfen, ob wirklich eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt. Maßnahmenwerte lösen dagegen in der Regel Handlungsbedarf aus. Bestätigt sich ein behördlicher Verdacht nicht und hast du die Umstände nicht zu vertreten, werden dir die Untersuchungskosten nach § 24 Abs. 1 BBodSchG erstattet.
Entscheidend ist die Nutzung, denn dasselbe Labor-Ergebnis wird für eine Spielfläche anders bewertet als für einen Park. Der Wirkungspfad Boden-Mensch (Anlage 2, Tabelle 4) gibt zum Beispiel vor:
| Stoff (mg/kg Trockenmasse) | Kinderspielflächen | Wohngebiete | Park- und Freizeitanlagen | Industrie und Gewerbe |
|---|---|---|---|---|
| Arsen | 25 | 50 | 125 | 140 |
| Blei | 200 | 400 | 1.000 | 2.000 |
| Benzo(a)pyren (steht für die Untersuchung auf PAK) | 0,5 | 1 | 1 | 5 |
Hausgärten zählen zu den Wohngebieten, für Gemüsebeete gilt zusätzlich der Pfad Boden-Nutzpflanze. Ein Bleiwert von 300 mg/kg liegt unter dem Wohngebiets-Prüfwert, aber über dem Wert für Flächen, auf denen Kinder regelmäßig spielen; Spielsand in Sandkästen zählt dabei ausdrücklich nicht mit (§ 2 BBodSchV). Planst du auf einem früheren Gewerbegrundstück Wohnhäuser, kann eine Fläche auffällig werden, die zuvor unkritisch war: 1.500 mg/kg Blei liegen unter dem Gewerbe-Prüfwert, aber weit über dem fürs Wohnen. Frag deshalb immer, für welche Nutzung eine Fläche untersucht und freigegeben wurde.
Bei Mineralöl und Lösemitteln entscheidet meist nicht der Feststoff, sondern der Weg ins Grundwasser: Für diesen Pfad nennt Tabelle 3 der Anlage 2 Prüfwerte im Sickerwasser, für BTEX und LHKW je 20 µg/l, für Kohlenwasserstoffe 200 µg/l. Bei Reinigungen kommen Bodenluft und Innenraumluft dazu. Eine reine Bodenprobe kann diesen Schaden verfehlen, also frag den Sachverständigen, welches Medium er beprobt.
Beauftrage für die Untersuchung einen Sachverständigen mit passender Qualifikation. § 18 BBodSchG verlangt Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung, und die Länder können die Bekanntgabe solcher Sachverständigen regeln. Frag bei der Bodenschutzbehörde nach der Liste. Ein Bausachverständiger für Risse und Feuchtigkeit ist hier meist nicht der Richtige.
Was kostet ein Altlastengutachten und was die Sanierung?
Eine amtliche Preisliste gibt es nicht. Die Katasterauskunft kostet beim Kreis Düren 35 bis 500 Euro, einfache Fälle sind frei. Für Bodengutachten nennen Sekundärquellen 500 bis 2.500 Euro plus Schadstoffanalyse, für Sanierungen 80 bis 800 Euro pro Kubikmeter, bei Grundwasserschäden deutlich mehr.
wohnen-und-finanzieren.de (Stand 04/2026) nennt für ein Boden- oder Baugrundgutachten 500 bis 2.500 Euro und für Schadstoff- und Altlastenuntersuchungen zusätzlich mehrere hundert Euro, ein Makler-Ratgeber für ein Bodengutachten rund 1.000 Euro (Stand 2021). Beides ist ohne eigenen Beleg, nimm es als Einstieg: Mit mehreren Bohrpunkten, Laborpaket und Bericht wird es schnell mehr, je nach Region und Anbieter. Verlange deshalb ein Angebot mit getrenntem Laborteil. Die Sanierungsverfahren unterscheidet § 2 Abs. 7 BBodSchG in Dekontamination und Sicherung, dazu kommen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen wie Nutzungsauflagen (§ 17 BBodSchV). Die Preisspannen sind wieder nur Sekundärangaben, und die Quelle sagt nur beim Bodenaustausch, was fehlt. Rechne vorsichtshalber damit, dass auch die übrigen Spannen Planung, Gutachten und Entsorgung nicht enthalten:
| Verfahren | Was passiert | Typischer Fall | Spanne laut Sekundärquelle |
|---|---|---|---|
| Bodenaustausch | Aushub, Abtransport, neuer Boden | begrenzter Schaden nahe der Oberfläche | 100 bis 300 Euro/m³, laut Quelle ohne Planung, Gutachten und Entsorgung |
| Bodenwäsche | Schadstoffe werden aus dem Aushub ausgewaschen | größere Mengen, waschbare Stoffe | 250 bis 600 Euro/m³ |
| In-situ-Verfahren | Behandlung im Boden, ohne Aushub | unter Gebäuden oder in der Tiefe | 150 bis 500 Euro/m³ |
| Sicherung | Schadstoffe bleiben, werden abgedichtet oder eingekapselt | Aushub unverhältnismäßig | 80 bis 200 Euro/m³ |
| Grundwassersanierung | Pumpen und Reinigen, teils über Jahre | Schaden hat das Grundwasser erreicht | ab 50.000 Euro gesamt |
Rechne selbst mit Volumen statt mit Pauschalen, und zwar so: 100 m² mal einen Meter Tiefe sind 100 m³. Bodenaustausch läge nach den Spannen oben bei 10.000 bis 30.000 Euro, und das ist die Untergrenze, weil Planung, Gutachten und Entsorgung fehlen. Für die Entsorgung nimmst du Volumen mal Dichte (rund 1,6 bis 2 Tonnen pro Kubikmeter, also 160 bis 200 Tonnen) mal den Preis je Tonne aus einem regionalen Angebot. Der hängt am Schadstoff und an der Deponieklasse, deshalb wäre eine Faustzahl unseriös. Die Quelle selbst nennt im Fließtext auch 150 bis 800 Euro/m³, die Werte schwanken also spürbar.
Der Verkehrswert leidet zusätzlich. Bodenverunreinigungen gehören nach § 8 Abs. 3 ImmoWertV zu den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, die ein Gutachter gesondert berücksichtigt. Wie viel Abschlag angemessen ist, klärt ein Verkehrswertgutachten, das die Ergebnisse der Bodenuntersuchung einbezieht. Die Wertermittlung arbeitet dabei mit marktüblichen Zu- oder Abschlägen.
Was gilt beim Kauf und Verkauf eines belasteten Grundstücks?
Schon ein objektiv begründeter Altlastenverdacht aus früherer Nutzung ist nach dem BGH ein Sachmangel. Verschweigt der Verkäufer eine ihm bekannte Vornutzung dieser Art und hält den Verdacht zumindest für möglich, handelt er arglistig, und der Gewährleistungsausschluss greift nicht (V ZR 250/15, § 444 BGB).
Im Urteil vom 21.07.2017 ging es um einen Gewerbepark auf dem Gelände einer früheren Asphaltmischanlage mit Klärschlammbecken. Der BGH nannte als Beispiele für verdachtsbegründende Nutzungen wilde Müllkippen, Tankstellen und Werksdeponien. Dass tatsächlich Schadstoffe im Boden stecken, ist für den Mangel nicht nötig, und welche genau, muss der Verkäufer nicht wissen. Grob fahrlässige Unkenntnis reicht allerdings nicht für Arglist. Behauptet der Verkäufer, der Verdacht sei ausgeräumt gewesen, muss er das anhand objektiver Umstände plausibel machen.
Umgekehrt schützt das Gesetz den ahnungslosen Käufer nur begrenzt. Kennst du den Mangel, hast du nach § 442 BGB keine Rechte. Kanntest du ihn nur aus grober Fahrlässigkeit nicht, hast du Rechte nur noch bei Arglist des Verkäufers oder einer Garantie. Die reguläre Frist ist knapp: Mängelansprüche verjähren in der Regel zwei Jahre nach Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB), bei einem Bauwerk fünf Jahre; eine Bodenbelastung unter dem Haus dürfte meist unter die zwei Jahre fallen. Mit dem üblichen Gewährleistungsausschluss laufen diese Fristen im Privatverkauf ohnehin leer. Bei Arglist gilt die regelmäßige Verjährung: drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem du davon erfährst oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest erfahren müssen (§§ 195, 199 BGB), beim Bauwerk nicht vor Ablauf der fünf Jahre.
Was das für den Kaufvertrag heißt, zeigt diese Entscheidungshilfe:
| Befund | Was du tust | Empfehlung |
|---|---|---|
| Kein Eintrag, Historie lückenlos unauffällig (Wohnnutzung, Acker) | Auskunft zur Akte nehmen | In der Regel unproblematisch, Probe meist nicht nötig |
| Eintrag, Verdacht ausgeräumt | Bescheid oder Stellungnahme anfordern, untersuchte Nutzung prüfen | Kaufbar, wenn die Bewertung zu deiner Nutzung passt |
| Kein Eintrag, aber riskante Vornutzung (Werkstatt, Tankstelle) | Orientierende Untersuchung, vorab regeln: wer Ergebnisse bekommt, wer meldet, wer zahlt | Erst nach dem Laborergebnis zum Notar |
| Eintrag als Verdachtsfläche, Untersuchung offen | Verkäufer untersuchen lassen oder Kosten teilen, Rücktrittsrecht oder Kaufpreisvorbehalt vereinbaren | Nur mit Vertragsregelung und Sicherheit |
| Altlast festgestellt, Sanierung offen | Behördenakte einsehen, Kosten von Sachverständigen schätzen, Verkehrswert danach ermitteln lassen | Nur bei hohem Preisnachlass und Einbehalt, oft lieber absagen |
| Sanierung abgeschlossen | Bericht und Bescheid verlangen, klären: dekontaminiert oder nur gesichert, Restbelastung, Nachsorge, Folgen für Aushub und Anbau | Kaufbar, wenn Freigabe und Pflichten zu deiner Nutzung passen |
Für den Vertrag zählen drei Punkte. Beschreibe die bekannte Vornutzung und die vorliegenden Unterlagen konkret. Regle ausdrücklich, ob der allgemeine Haftungsausschluss auch den Ausgleich nach § 24 Abs. 2 BBodSchG erfasst, denn die Vorschrift lässt abweichende Vereinbarungen zu. Sichere eine Freistellung ab, zum Beispiel über einen Einbehalt beim Notar oder eine Bürgschaft. Sprich das früh an, denn eine Laboruntersuchung braucht Vorlauf und muss in den Ablauf eines Immobilienkaufs passen.
Wenn du verkaufst
Als Verkäufer holst du die Auskunft am besten selbst ein und legst die bekannte Vornutzung schriftlich offen, bevor das Exposé rausgeht. Lass Vornutzung und übergebene Unterlagen auch im notariellen Kaufvertrag festhalten, denn nur so kannst du die Offenlegung später nachweisen. Das schützt dich vor dem Arglistvorwurf, aber nicht vor der öffentlichen Haftung: Nach § 4 Abs. 6 BBodSchG bleibst du verantwortlich, wenn du die Altlast kanntest oder kennen musstest. Beachte vor einer Probe, dass ein Befund dich zur Meldung verpflichten kann. In Bayern und NRW müssen Pflichtige Anhaltspunkte unverzüglich mitteilen (Art. 1 BayBodSchG, § 2 LBodSchG NRW). Bittet dich ein Käufer um eine Probe, regelt vorab, wer die Ergebnisse erhält, wer meldet und wer zahlt.
Haftung und Vertragsgestaltung hängen vom Einzelfall und vom Landesrecht ab. Bei konkretem Verdacht lass den Entwurf vor dem Notartermin von einem Fachanwalt prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was bedeuten Altlasten für Erben und Bauherren?
War der Erblasser selbst Verursacher, trittst du als Gesamtrechtsnachfolger in seine Verursacherhaftung ein, als neuer Eigentümer haftest du ohnehin. Bauherren trifft das Thema oft erst beim Aushub: Belasteter Boden darf nicht einfach abgefahren werden und verändert Kosten und Zeitplan deutlich.
Erbst du ein Grundstück mit bekannter oder vermuteter Altlast, klär sofort, ob dort Werkstatt, Reinigung oder Tankstelle betrieben wurde. Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel nur sechs Wochen ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Bei Testamenten beginnt sie frühestens mit der Bekanntgabe, bei Auslandsbezug gelten sechs Monate. Ausschlagen kannst du nur das ganze Erbe, nicht das Grundstück allein. Lass dir daher von einem Fachanwalt für Erbrecht auch die Alternativen erklären, etwa eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass. Ob sie gegen die Haftung als neuer Eigentümer hilft, muss er im Einzelfall klären. Zur Bewertung fürs Finanzamt hilft unser Beitrag zum Wertgutachten für ein geerbtes Haus.
Beim Bauen ist die Altlastenauskunft etwas anderes als das Baugrundgutachten. Letzteres klärt die Tragfähigkeit, sagt aber wenig über Schadstoffe, wenn du nicht ausdrücklich danach fragst. Lass bei Verdacht beide Fragen im selben Auftrag beantworten. Aushub wird vor dem Abfahren beprobt und nach Schadstoffgehalt einer Entsorgungsklasse zugeordnet, und genau hier entstehen die Mehrkosten. Regle im Bauvertrag, wer sie trägt. Findest du verfärbten oder riechenden Boden, stoppe die Arbeit und ruf die Bodenschutzbehörde an: § 2 LBodSchG NRW nennt bei Baumaßnahmen ausdrücklich auch den Bauherrn als Mitteilungspflichtigen, Art. 1 BayBodSchG regelt die Mitteilung für Pflichtige in Bayern.
Die Katasterauskunft gehört zu jedem Grundstückskauf, sie kostet wenig. Eine Beprobung lohnt sich dagegen nur, wenn die Historie sie rechtfertigt. Für ein Reihenhaus aus den Siebzigern auf belegt früherem Ackerland wäre sie meist rausgeworfenes Geld.
Bei Tankstellen, Reinigungen, Werkstätten und alten Betriebshöfen solltest du ohne Laborergebnis nicht kaufen. Verweigert der Verkäufer die Vollmacht oder jede Klärung, sag ab. Der Preisnachlass muss die Sanierung, den Wertverlust und das Prozessrisiko decken. Tut er das nicht, lohnt sich das scheinbare Schnäppchen nicht.
Häufige Fragen zu Altlasten auf dem Grundstück
Wie lange dauert eine Altlastenauskunft?
Plane mindestens einen Monat ein, eine einheitliche Bearbeitungszeit gibt es nicht. Als Orientierung dient das Umweltinformationsrecht: Das Bundes-UIG sieht einen Monat vor, bei umfangreichen und komplexen Fällen zwei Monate (§ 3 Abs. 3 UIG). Für Kreise und Städte gilt Landesrecht, frag also beim Antrag nach.
Wer ist für Altlasten verantwortlich?
Verantwortlich sind nach § 4 Abs. 3 BBodSchG der Verursacher und sein Gesamtrechtsnachfolger, der aktuelle Eigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 haftet auch ein früherer Eigentümer. Die Behörde wählt aus, intern gleicht § 24 Abs. 2 aus.
Was kostet ein Altlastengutachten?
Sekundärquellen nennen für ein Bodengutachten rund 1.000 Euro oder 500 bis 2.500 Euro plus mehrere hundert Euro für die Schadstoffuntersuchung, beides ohne Beleg und eher als Einstieg. Mit mehreren Bohrpunkten, Laboranalysen und Bericht wird es schnell mehr, je nach Region und Anbieter. Verlange ein Angebot mit getrenntem Laborteil.
Was ist der Unterschied zwischen Baulasten und Altlasten?
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Pflichten des Eigentümers, etwa eine Zufahrt für den Nachbarn, und stehen im Baulastenverzeichnis. Altlasten betreffen den Zustand des Bodens und werden im Altlastenkataster geführt. Du brauchst vor dem Kauf deshalb beide Auskünfte, denn die eine sagt über die andere nichts.
Muss der Verkäufer Altlasten von sich aus offenlegen?
Eine ihm bekannte Vornutzung muss er offenbaren, wenn er den Altlastenverdacht zumindest für möglich hält, sonst handelt er arglistig (BGH, V ZR 250/15). Für jede beliebige frühere Nutzung gilt das nicht, entscheidend ist die Gefahr erheblicher Belastungen. Frag deshalb schriftlich nach der Nutzung.
Die Reihenfolge vor dem Notartermin: Vollmacht holen, Katasterauskunft und Bebauungsplan prüfen, Vornutzung recherchieren, bei riskanter Historie beproben lassen, Befund in Preis, Freistellung und Sicherheit übersetzen. Kommt danach eine Sanierungsanordnung, zählt die Rechtsbehelfsfrist.
Quellen
- BBodSchG § 2 Begriffsbestimmungen (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchG § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchG § 24 Kosten (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchG § 25 Wertausgleich (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchV, Inhaltsübersicht (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchV Anlage 2, Tabellen 3 und 4 (Prüfwerte Boden-Grundwasser und Boden-Mensch) (abgerufen 06.11.2026)
- BVerfG, Beschluss vom 16.02.2000, 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 (BVerfGE 102, 1) (abgerufen 06.11.2026)
- BGH, Urteil vom 21.07.2017, V ZR 250/15 (Volltext) (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchG § 8 Werte und Anforderungen (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchG § 11 Erfassung (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchG § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen (abgerufen 06.11.2026)
- BBodSchV § 2 Begriffsbestimmungen (abgerufen 06.11.2026)
- BGB § 438 Verjährung der Mängelansprüche (abgerufen 06.11.2026)
- BGB § 442 Kenntnis des Käufers (abgerufen 06.11.2026)
- BGB § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährung (abgerufen 06.11.2026)
- BGB § 1944 Ausschlagungsfrist (abgerufen 06.11.2026)
- BauGB § 9 Inhalt des Bebauungsplans (abgerufen 06.11.2026)
- ImmoWertV § 8 (abgerufen 06.11.2026)
- UIG § 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen (abgerufen 06.11.2026)
- BayBodSchG Art. 1 (abgerufen 06.11.2026)
- LBodSchG NRW § 2 (abgerufen 06.11.2026)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Altlastenauskünfte (abgerufen 06.11.2026)
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Altlasten (abgerufen 06.11.2026)
- Kreis Düren, Formblatt Auskunft Altlastenkataster (abgerufen 06.11.2026)
- Bodenseekreis, Infoblatt Altlasten (abgerufen 06.11.2026)
- Umweltbundesamt, Tipps und Hinweise (Stand 10.08.2020) (abgerufen 06.11.2026)
- Umweltbundesamt, Altlastenstatistik (Stand 07.11.2025), Summe eigene Addition der Länderzahlen (abgerufen 06.11.2026)
- wohnen-und-finanzieren.de, Altlasten auf dem Grundstück (10.04.2026, Sekundärquelle ohne eigenen Beleg) (abgerufen 06.11.2026)
- Landesportal Sachsen, Altlasten und SALKA (abgerufen 06.11.2026)
- Stadt Gerlingen, Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster (Stand 10.12.2025) (abgerufen 06.11.2026)
- Umweltbundesamt, Altlasten und ihre Sanierung (aktualisiert 07.11.2025) (abgerufen 06.11.2026)
- Fischer Immobilien, Grundstücksverkauf und Altlasten (Stand 03/2021, Sekundärquelle) (abgerufen 06.11.2026)


