Vorkaufsrecht: Wer es hat, welche Fristen gelten und was es kostet

Ein Vorkaufsrecht erlaubt einer bestimmten Person oder Behörde, eine verkaufte Immobilie anstelle des Käufers zu denselben Bedingungen zu erwerben, sobald ein Kaufvertrag geschlossen ist. Es entsteht durch Vertrag oder direkt aus dem Gesetz, etwa für Gemeinden, Mieter und Miterben.

Kurz zusammengefasst

Privat vereinbarte Vorkaufsrechte, Mieter und Miterben haben zwei Monate Zeit, die Gemeinde drei Monate. Die oft genannten zwei Monate für Gemeinden sind seit dem 23.06.2021 überholt (§ 28 Abs. 2 BauGB). Greift das Gemeinde-Vorkaufsrecht, trägt dich das Grundbuchamt erst nach dem Nachweis von Nichtausübung oder Nichtbestehen als Eigentümer ein. Mieterrechte stoppt es nicht.

Der Preis bleibt in der Regel der aus dem Kaufvertrag. Nur die Gemeinde darf ihn auf den Verkehrswert senken. Eigentumswohnungen und Erbbaurechte sind vom Gemeinde-Vorkaufsrecht derzeit ausgenommen. Kaufpreis erst zahlen, wenn alle Vorkaufsrechte geklärt sind.

Wie funktioniert das Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht greift erst, wenn der Eigentümer mit einem Dritten einen Kaufvertrag geschlossen hat. Dann bekommt der Berechtigte den Vertragsinhalt mitgeteilt und entscheidet innerhalb der Frist. Übt er das Recht aus, kommt ein eigener Kaufvertrag zu denselben Bedingungen zustande.

Juristen nennen diesen Auslöser den Vorkaufsfall (§ 463 BGB). Voraussetzung ist ein wirksamer Kaufvertrag einschließlich erforderlicher Genehmigungen, etwa bei vollmachtloser Vertretung oder Agrarflächen. Ab dann beseitigt auch eine einvernehmliche Aufhebung den Vorkaufsfall grundsätzlich nicht mehr (BGH, 01.10.2010, V ZR 173/09). Der Verkäufer muss den Vertragsinhalt unverzüglich mitteilen, und die Frist beginnt mit dem Empfang dieser Mitteilung (§ 469 BGB). Eine Mitteilung ohne den vollständigen Inhalt setzt die Frist deshalb nicht sauber in Gang.

Die Ausübung selbst ist eine einseitige Erklärung gegenüber dem Verkäufer und braucht nicht die Form des Kaufvertrags (§ 464 Abs. 1 BGB). Beim Mieter verlangt das Gesetz allerdings die Schriftform. Mit der Erklärung ist das Grundstück noch nicht übergegangen: Der Eigentumswechsel braucht weiterhin Auflassung und Eintragung, mehr dazu im Beitrag zur Eintragung ins Grundbuch.

Eine Schenkung, ein Erbfall oder ein Tausch ist kein Kaufvertrag und löst das Recht grundsätzlich nicht aus. Auf als Schenkung getarnte Verkäufe solltest du dich aber nicht verlassen, frag vorher den Notar. Ein Verkauf an einen gesetzlichen Erben mit Rücksicht auf das künftige Erbrecht fällt im Zweifel nicht darunter (§ 470 BGB). Beim Verkauf aus der Zwangsvollstreckung oder Insolvenzmasse ist es ebenfalls ausgeschlossen (§ 471 BGB). Ausnahme: Ein ins Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht greift auch beim freihändigen Verkauf durch den Insolvenzverwalter (§ 1098 Abs. 1 BGB).

Welche Arten von Vorkaufsrecht gibt es und welche Fristen gelten?

Es gibt drei Gruppen: das schuldrechtliche Vorkaufsrecht aus einem Vertrag, das dingliche Vorkaufsrecht im Grundbuch und gesetzliche Vorkaufsrechte, etwa für Gemeinde, Mieter, Miterben und Land. Die Frist beträgt meist zwei Monate, bei der Gemeinde drei Monate.

Berechtigter Rechtsgrundlage Frist ab Mitteilung Ausübung Im Grundbuch?
Vertragspartner (schuldrechtlich) §§ 463 bis 473 BGB 2 Monate bei Grundstücken, anders vereinbar Erklärung an den Verkäufer Nein, aber per Vormerkung sicherbar
Eingetragener Berechtigter (dinglich) §§ 1094 bis 1104 BGB 2 Monate, anders vereinbar Erklärung an den Verkäufer Ja, Abteilung II
Gemeinde §§ 24 bis 28 BauGB 3 Monate Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer Nein, Vormerkung erst nach Mitteilung möglich
Mieter bei Umwandlung § 577 BGB 2 Monate Schriftlich an den Verkäufer Nein
Miterben beim Erbteilsverkauf §§ 2034, 2035 BGB 2 Monate Erklärung an den Verkäufer, nach Übertragung an den Käufer Nein
Land (Naturschutz) § 66 BNatSchG, abweichendes Landesrecht Bundesrecht: 2 Monate, Länder regeln teils anders Erklärung der Behörde Nein
Siedlungsunternehmen (Landwirtschaft ab 2 ha) §§ 4 ff. RSiedlG, GrdstVG An die Genehmigungsfrist gekoppelt: 1 bis 3 Monate Über die Siedlungsbehörde Nein

Ob das Recht im Grundbuch steht, entscheidet darüber, ob es auch gegen einen neuen Eigentümer wirkt. Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht bindet nur die Vertragspartner. Verkauft der Eigentümer trotzdem an einen Dritten und wird der eingetragen, bleibt dem Berechtigten ohne Vormerkung meist nur Schadensersatz gegen den Verkäufer (§§ 280, 283 BGB). Für bewegliche Sachen gilt übrigens nur eine Woche (§ 469 Abs. 2 BGB). Das dingliche Recht wirkt dagegen wie eine Vormerkung (§ 1098 Abs. 2 BGB) und setzt sich auch gegen den neuen Eigentümer durch. Du findest es im Grundbuchauszug in Abteilung II.

Vereinbart werden muss ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück beim Notar, auch das schuldrechtliche (§ 311b Abs. 1 BGB). Ohne diese Form ist die Abrede nichtig, ein Mangel wird beim dinglichen Recht aber durch Einigung und Eintragung geheilt. Die dingliche Einigung selbst muss laut BGH nicht beurkundet werden (08.04.2016, V ZR 73/15). Steht die Klausel im Mietvertrag, droht ohne Beurkundung die Nichtigkeit des ganzen Vertrags (BGH, 17.12.2008, XII ZR 57/07).

Expert Insight

Der Eintrag im Grundbuch sagt selten alles. Ein dingliches Vorkaufsrecht gilt im Zweifel nur für den Verkauf durch den Eigentümer, dem es bei der Bestellung gehörte, oder durch dessen Erben (§ 1097 BGB). Es kann aber auch für mehrere oder alle Verkaufsfälle bestellt sein. Das steht in der Eintragungsbewilligung in den Grundakten. Lass sie dir vom Notar vor dem Termin zeigen, wenn das Recht schon lange im Grundbuch steht und das Grundstück mehrfach den Eigentümer gewechselt hat.

Wann darf die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben?

Die Gemeinde darf nur in den Fällen des § 24 oder § 25 BauGB vorkaufen, wenn das Wohl der Allgemeinheit es rechtfertigt. Sie muss den Verwendungszweck angeben und innerhalb von drei Monaten handeln. Bei Eigentumswohnungen und Erbbaurechten hat sie derzeit kein Vorkaufsrecht.

Die acht Fälle des allgemeinen Vorkaufsrechts (§ 24 Abs. 1 BauGB) betreffen Flächen, die im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke oder als Ausgleichsfläche vorgesehen sind, Umlegungsgebiete, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Stadtumbau- und Erhaltungssatzungen, Wohnbauflächen im Außenbereich, unbebaute Grundstücke in Wohngebieten, Hochwasserschutzgebiete und bestimmte städtebauliche Missstände. Dazu kommt das besondere Vorkaufsrecht per Satzung (§ 25 BauGB), zum Beispiel für unbebaute Flächen im Bebauungsplan oder für brachliegende Wohngrundstücke in angespannten Wohnungsmärkten.

Beim gewöhnlichen Kauf eines bebauten Hauses greift das Gemeinde-Vorkaufsrecht selten. Der Notar weist trotzdem darauf hin und holt das Zeugnis ein, Mietverhältnis und Umwandlung musst du ihm aber selbst nennen. Riskant wird es bei unbebauten Baugrundstücken, Flächen in Sanierungs- oder Erhaltungsgebieten und Grundstücken, die für eine Straße oder öffentliche Einrichtung verplant sind. Ausgeschlossen ist das Recht beim Verkauf an Ehegatten und nahe Verwandte (§ 26 Nr. 1 BauGB). Es besteht auch dann nicht, wenn das Grundstück den Festsetzungen oder Zielen entsprechend bebaut und genutzt wird und keine Missstände aufweist (§ 26 Nr. 4 BauGB).

Was gilt im Milieuschutzgebiet?

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2021 die Ausübung in Berliner Milieuschutzgebieten gestoppt. Laut Urteil vom 09.11.2021 (4 C 1.20) darf die Gemeinde in einem sozialen Erhaltungsgebiet nicht vorkaufen, wenn das Haus aktuell den Zielen der Satzung entspricht. Was der Käufer später vorhat, spielt keine Rolle. Das Grundstück lag in Friedrichshain-Kreuzberg, die Käuferin bekam Recht.

Geplant ist eine Korrektur: Der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BT-Drs. 21/6588 vom 22.06.2026) will § 26 Nr. 4 BauGB dort nicht mehr anwenden, „soweit zukünftig nachteilige Ausstrahlungswirkungen auf die Umgebung im Sinne möglicher satzungswidriger Nutzungsabsichten zu erwarten sind“. Der Bundesrat will diesen Halbsatz streichen (BT-Drs. 21/7735 vom 26.08.2026). Außerdem könnten Gemeinden per Satzung Vorkaufsrechte an Wohnungen in Missstandslagen begründen, und ein neuer § 28a soll ein Erwerbsrecht bei Einbringung gegen Gesellschaftsanteile schaffen. Stand 05.11.2026 gilt das alles noch nicht, einen Bundestagsbeschluss haben wir nicht gefunden. Der Entwurf soll am ersten Tag des Quartals nach seiner Verkündung in Kraft treten, prüf bei einem Kauf um den Jahreswechsel also den aktuellen Text.

Wie wendest du den Vorkauf ab?

Du kannst als Käufer den Vorkauf der Gemeinde abwenden, wenn die vorgesehene Nutzung bestimmt ist und du sie innerhalb angemessener Frist selbst umsetzen kannst (§ 27 BauGB). Du musst dich vor Ablauf der Dreimonatsfrist dazu verpflichten. Auf Antrag verlängert die Gemeinde die Frist um zwei Monate. Kein Abwendungsrecht gibt es im Fall des § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, also bei Flächen für öffentliche Zwecke. Die Gemeinde darf zudem zugunsten eines Dritten ausüben, etwa einer Wohnungsbaugesellschaft (§ 27a BauGB).

Wer bestimmt den Preis bei Vorkaufsrecht?

Den Preis legen Verkäufer und Erstkäufer im Kaufvertrag fest, der Vorkaufsberechtigte übernimmt ihn unverändert. Handeln kann er nicht. Die einzige große Ausnahme ist die Gemeinde: Liegt der Kaufpreis über dem Verkehrswert, darf sie den zu zahlenden Betrag auf den Verkehrswert begrenzen.

Ein privater Vorkaufsberechtigter ist auch an einen hohen Kaufpreis gebunden. Eine Vereinbarung, die den Vertrag vom Nichtausüben abhängig macht oder für diesen Fall ein Rücktrittsrecht einräumt, ist gegenüber dem Berechtigten unwirksam (§ 465 BGB). Wird das Haus zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, zahlt der Berechtigte einen verhältnismäßigen Teil des Gesamtpreises, und der Verkäufer darf bei untrennbaren Sachen die Erstreckung auf alles verlangen (§ 467 BGB). Maklerklauseln im üblichen Rahmen muss der Berechtigte in der Regel übernehmen, wenn der Provisionsanspruch schon vor dem Kaufvertrag bestand. Eine erst mit dem Kaufvertrag begründete Provision bindet ihn nicht (BGH, 11.01.2007, III ZR 7/06, unter Verweis auf III ZR 34/95).

Die Gemeinde setzt den Betrag per Bescheid auf den Verkehrswert im Zeitpunkt des Kaufs (§ 28 Abs. 3 BauGB). Der Verkäufer kann dann bis einen Monat nach Unanfechtbarkeit des Bescheids vom Vertrag zurücktreten. Für Flächen aus dem Bebauungsplan, die enteignet werden könnten, gilt Abs. 4: Dort bemisst sich der Betrag nach dem Enteignungsrecht, ein solches Rücktrittsrecht sieht das Gesetz nicht vor.

Rechenbeispiel Gemeinde (angenommene Werte) Betrag
Kaufpreis im Vertrag mit dem Erstkäufer 480.000 €
Verkehrswert laut Gutachten im Zeitpunkt des Kaufs 420.000 €
Betrag, den die Gemeinde per Bescheid festsetzt 420.000 €
Differenz, die dem Verkäufer ohne Rücktritt fehlt 60.000 €
Wer die Vertragskosten beim Rücktritt zahlt Gemeinde, auf Basis von 420.000 €

Tritt der Verkäufer zurück, behält er das Grundstück. Was dann mit dem Vertrag des Erstkäufers geschieht, sollte eine Klausel im Vertrag regeln. Tritt er nicht zurück, geht das Eigentum zum Verkehrswert an die Gemeinde. Ein Verkehrswertgutachten zeigt, wie belastbar die Zahl der Gemeinde ist, und kann sich bei größeren Differenzen lohnen. Verfehlt die Gemeinde später den angegebenen Zweck, kann der Verkäufer unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 BauGB einen Ausgleich der Differenz verlangen.

Welche Rechte haben Mieter, Miterben und andere Berechtigte?

Mieter haben ein Vorkaufsrecht nur, wenn ihre Wohnung nach dem Einzug in Wohnungseigentum umgewandelt wurde oder werden soll und erstmals verkauft wird. Miterben dürfen in den Verkauf eines Erbteils eintreten. Land und Siedlungsunternehmen haben Rechte für Naturschutz- und Agrarflächen, ganz ohne Grundbucheintrag.

Mieter nach § 577 BGB

Das Mieter-Vorkaufsrecht gilt für vermietete Wohnräume, an denen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet wurde oder begründet werden soll. Es besteht nur beim ersten Verkauf nach der Umwandlung (BGH, 29.03.2006, VIII ZR 250/05). Der Mieter übt es schriftlich aus und hat zwei Monate Zeit. Der Verkauf an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen des Verkäufers löst es nicht aus. Eine Klausel, die das Recht zum Nachteil des Mieters beschneidet, ist unwirksam (§ 577 Abs. 5 BGB).

Beim Verkauf eines ganzen, noch ungeteilten Mietshauses entsteht das Recht laut BGH im Grundsatz nur, wenn sich der Verkäufer vertraglich zur Aufteilung verpflichtet und die Wohnung hinreichend bestimmbar ist (22.11.2013, V ZR 96/12). Teilen erst die Erwerber auf, hat der Mieter in der Regel kein Vorkaufsrecht. Verschweigt der Vermieter den Verkauf und das Recht, darf der Mieter die Differenz zwischen Verkehrswert und anteiligem Kaufpreis verlangen, abzüglich ersparter Erwerbs- und Finanzierungskosten, auch wenn er das Recht nach Kenntnis nicht mehr ausgeübt hat (BGH, 21.01.2015, VIII ZR 51/14). In dem Fall machte die Mieterin 186.571 Euro anteiligen Kaufpreis gegen 266.250 Euro Verkehrswert geltend, der BGH verwies die Sache zurück.

Für den Mieter sind die zwei Monate die eigentliche Hürde, denn in dieser Zeit muss die Finanzierung stehen. Eine Bankzusage solltest du dir also früh holen, nicht erst nach der Mitteilung. Wer nicht finanzieren kann, sollte das Recht nicht ausüben, nur um Zeit zu gewinnen: Mit der Erklärung entsteht ein bindender Kaufvertrag.

Miterben nach § 2034 BGB

Verkauft ein Miterbe seinen Erbteil an einen Dritten, dürfen die anderen Miterben binnen zwei Monaten vorkaufen, und das Recht ist vererblich. Es geht um den Erbteil, nicht um einzelne Nachlassgegenstände. Verkauft die ganze Erbengemeinschaft das geerbte Haus gemeinsam, gibt es dieses Vorkaufsrecht nicht. Nach der Übertragung an den Käufer richtet sich die Erklärung gegen ihn (§ 2035 BGB). Überträgt der Erbteilskäufer die Anteile wegen der Ausübung an den Miterben, wird die Grunderwerbsteuer in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG aufgehoben (BFH, 09.07.2014, II R 50/12).

Land, Naturschutz und Landwirtschaft

Das Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG betrifft Grundstücke in Nationalparks und Naturschutzgebieten, mit Naturdenkmälern oder oberirdischen Gewässern. Es braucht keinen Grundbucheintrag und geht rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrechten im Rang vor. Verkäufe an Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte ersten Grades sind ausgenommen. Viele Länder weichen ab, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen (§ 74 LNatSchG NRW) und Berlin (§ 53 NatSchG Bln).

Weitere Landesrechte kommen hinzu, etwa das Denkmal-Vorkaufsrecht in Nordrhein-Westfalen, auf das Köln per Allgemeinverfügung bis auf Widerruf verzichtet, oder das für Wald in Baden-Württemberg (§ 25 LWaldG). Bei landwirtschaftlichen Flächen ab zwei Hektar kann ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen eintreten, wenn der Verkauf nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu versagen wäre (§ 4 RSiedlG). Die Länder dürfen diese Grenze ändern.

Was bedeutet das Vorkaufsrecht für Käufer und Verkäufer?

Käufer verlieren das gekaufte Grundstück, wenn das Recht ausgeübt wird. Verkäufer schulden dann womöglich zwei Käufern das Eigentum. Deshalb gehören ein Rücktrittsrecht für den Vorkaufsfall und eine Kaufpreisfälligkeit erst nach geklärtem Vorkaufsrecht in jeden Kaufvertrag.

Der Erstvertrag zwischen Verkäufer und Erstkäufer bleibt bestehen, wenn der Berechtigte kauft. § 465 BGB sperrt Rücktrittsklauseln nur gegenüber dem Berechtigten, zwischen Verkäufer und Erstkäufer wirken sie. Fehlt so eine Klausel, droht dem Verkäufer Schadensersatz gegenüber dem Erstkäufer. Der Notar muss die Lage deshalb vor der Beurkundung kennen. Wie sich das in den gesamten Ablauf beim Immobilienkauf einfügt, zeigt die Zeitleiste:

Schritt Wer Frist oder Dauer Worauf du achtest
Grundbuch und Bauplanung vorab prüfen Käufer, Notar Vor der Beurkundung Abteilung II, Bebauungsplan, Sanierungs- und Erhaltungsgebiet
Beurkundung Notar Tag 0 Rücktrittsklausel, Fälligkeit erst nach Klärung
Mitteilung an Gemeinde und Berechtigte Verkäufer, meist über den Notar Unverzüglich Vollständiger Vertragsinhalt, sonst kein sauberer Fristbeginn
Zeugnis oder Ausübung Gemeinde Gemeinde Höchstens 3 Monate, Berlin nennt circa 3 Wochen fürs Zeugnis Grundbuchsperre bis zum Nachweis
Ausübung privat, Mieter, Miterben Berechtigter 2 Monate ab Mitteilung Bei Mietern schriftlich, Fristablauf dokumentieren
Kaufpreis und Umschreibung Notar, Grundbuchamt Erst nach Klärung Kein Geld vor Fälligkeitsmitteilung

Vier Situationen, und was dann zu tun ist:

  • Wenn in Abteilung II ein Vorkaufsrecht steht: Hol vor dem Notartermin eine Verzichtserklärung des Berechtigten ein und lass die Bewilligung prüfen.
  • Wenn du eine vermietete Wohnung kaufst: Prüfe den Zeitpunkt der Aufteilung gegenüber dem Mietbeginn. Lag die Umwandlung nach dem Einzug und ist dies der erste Verkauf, muss der Mieter informiert werden.
  • Wenn du ein unbebautes Grundstück kaufst: Frag vor dem Termin bei der Gemeinde nach Bebauungsplan, Satzungen und Vorkaufsabsicht. Das sind die häufigsten Treffer für § 24 BauGB.
  • Wenn die Gemeinde ausübt: Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Lass die Rechtsbehelfsfrist darin sofort von einem Fachanwalt prüfen, denn für die Preisbestimmung ist nach § 217 BauGB die Kammer für Baulandsachen zuständig, sonst meist das Verwaltungsgericht. Parallel prüfst du die Abwendung nach § 27 BauGB.

Typische Fehler, die Geld kosten

Am meisten Geld verliert, wer vor dem Zeugnis zahlt oder schon saniert. Ist der Käufer trotz dinglichem Vorkaufsrecht schon eingetragen, kann er die Zustimmung zur Eintragung des Berechtigten zwar verweigern, bis ihm der gezahlte Kaufpreis erstattet ist (§ 1100 BGB). Umbaukosten sind damit aber nicht automatisch gedeckt. Wer eine vermietete Wohnung kauft, sollte außerdem wissen: Mieterrechte lösen keine Grundbuchsperre aus, du kannst also eingetragen werden, obwohl noch ein Mieterrecht offen ist. Fälligkeit und Verzicht müssen das abfangen. Wer durch einen Vorkauf aus dem Vertrag fällt, lässt vom Steuerberater prüfen, ob er die Aufhebung der Grunderwerbsteuer nach § 16 GrEStG beantragen kann. Gegenüber dem Notar haften die Urkundsbeteiligten, deshalb gehört eine Freistellung des Erstkäufers von Notar- und Finanzierungskosten in die Vertragsklausel.

Wichtiger Hinweis

Vorkaufsrechte unterscheiden sich je nach Bundesland, Fristen und Zuständigkeit können abweichen. Bei einem Verkauf oder einer Ausübung lass den konkreten Vertrag vom Notar oder einem Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Welche Nachteile hat das Vorkaufsrecht, und was kostet es?

Für Eigentümer schränkt ein eingetragenes Vorkaufsrecht den Kreis der Interessenten ein, weil Käufer ungern für einen Dritten verhandeln. Für den Berechtigten sind Notar- und Grundbuchkosten fällig, und er muss im Ernstfall sofort kaufen können. Eine Wertminderung lässt sich nicht pauschal beziffern.

Pauschale Abschläge, die im Netz kursieren, haben meist keine belegte Grundlage. Der Einfluss hängt vom Einzelfall ab: Ein Vorkaufsrecht für den Nachbarn, der nie kaufen wird, stört weniger als eines mit hartnäckigem Berechtigtem und allen Verkaufsfällen. Bei einer Bewertung kann das ein Sachverständiger berücksichtigen. Spürbar wird ein eingetragenes Recht meist erst beim Verkauf, weil der Berechtigte bis zu zwei Monate Bedenkzeit hat.

Wann erlischt ein Vorkaufsrecht und wie wird es gelöscht?

Lässt der Berechtigte die Frist verstreichen oder verzichtet er, ist das Recht für diesen Verkauf erledigt. Ganz erlischt es nur, wenn es für einen einzigen Verkaufsfall bestellt war oder der Verzicht endgültig gilt, achte also auf den Wortlaut. Das Zeugnis der Gemeinde gilt als Verzicht für diesen Kaufvertrag (§ 28 Abs. 1 BauGB). Ein eingetragenes Recht verschwindet nicht von allein aus dem Grundbuch: Für die Löschung brauchst du die beglaubigte Bewilligung und einen Antrag. Ein Einmal-Recht nach § 1097 BGB, das beim ersten Verkauf nicht ausgeübt wurde, ist verbraucht, auch das braucht eine Berichtigung. Ein persönliches Recht ist im Zweifel nicht vererblich (§ 473 BGB), beim Tod des Berechtigten hilft die Sterbeurkunde. Ist der Berechtigte unbekannt, bleibt das Aufgebotsverfahren (§ 1104 BGB).

Was kostet das Vorkaufsrecht?

Der Geschäftswert eines Vorkaufsrechts beträgt die Hälfte des Grundstückswerts (§ 51 Abs. 1 GNotKG). Bei einem Haus für 400.000 Euro sind das 200.000 Euro. Eine volle Gebühr nach Tabelle B liegt dort bei 435 Euro (§ 34 GNotKG). Die Details stehen im Beitrag zu den Notarkosten beim Hauskauf.

Posten Grundlage Betrag (Stand 05.11.2026)
Notar: Bestellung als eigener Vertrag, Haus 400.000 € KV 21100, 2,0 Gebühr 870 € netto, 1.035,30 € brutto
Grundbuch: Eintragung KV 14121, 1,0 Gebühr 435 €
Zusammen, ohne Auslagen 1.470,30 €
Grundbuch: Löschung KV 14143 25 €, dazu Notar für die Bewilligung
Notar: Zeugnis der Gemeinde einholen KV 22110 bis 22112 Beim Hauskauf meist in der 0,5-Gebühr enthalten: 392,50 € netto bei 400.000 € Kaufpreis. Ist es die einzige Tätigkeit, höchstens 50 €
Negativzeugnis Berlin Baugebührenordnung, Tarifstelle 14.2 100 €
Negativattest und Abwendung Köln Verwaltungsgebührensatzung, Tarif 23.6.1 bis 23.6.3, ab 01.01.2026 196 €, mit Abwendungsvereinbarung 938 €

Eine Bestellung zusammen mit dem Hauskauf im selben Vertrag rechnet der Notar anders. Frag vorher nach einer Kostenschätzung, und vergiss die Auslagen nicht. Andere Städte verlangen andere Beträge, die Gebühr nennt dir die Gemeinde auf Anfrage.

Meine Einschätzung

Ein Vorkaufsrecht lohnt sich für dich, wenn du ein konkretes Interesse an genau diesem Grundstück hast, etwa als Nachbar oder bei einer Übergabe in der Familie, und im Ernstfall zügig kaufen kannst. Dann nimm das dingliche Recht. Das schuldrechtliche ist ohne Vormerkung schwach, weil es dich gegen einen Verkauf an Dritte kaum schützt, und auch dafür musst du zum Notar.

Nicht lohnen wird es sich, wenn du das Geld nicht in zwei Monaten aufbringen kannst, denn dann bezahlst du für ein Recht, das du nie ausüben wirst. Als Eigentümer würde ich es nur für einen einzigen Verkaufsfall und mit klarer Laufzeit bewilligen. Als Käufer bleibt die Regel einfach: kein Euro und keine Sanierung, bevor alle Vorkaufsrechte schriftlich geklärt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auslöser ist ein wirksamer Kaufvertrag mit einem Dritten, nicht Schenkung oder Erbfall.
  • Fristen: 2 Monate für privat vereinbarte Rechte, Mieter und Miterben, 3 Monate für die Gemeinde.
  • Der Preis bleibt der aus dem Vertrag. Nur die Gemeinde kann ihn auf den Verkehrswert begrenzen, dann darf der Verkäufer zurücktreten.
  • Besteht ein Gemeinde-Vorkaufsrecht, gibt es ohne Nachweis keine Grundbucheintragung. Mieterrechte musst du selbst abfangen.
  • Rücktrittsklausel in den Vertrag, Zahlung erst nach Fälligkeitsmitteilung.

Häufige Fragen zum Vorkaufsrecht

Wie nennt man das Vorkaufsrecht noch?

Das Gesetz spricht schlicht vom Vorkaufsrecht, unterschieden nach schuldrechtlich, dinglich und gesetzlich. Auf Englisch heißt es meist „right of first refusal“ oder „pre-emption right“. Nicht verwechseln solltest du es mit dem Ankaufsrecht: Das erlaubt den Kauf auch ohne vorherigen Vertrag mit einem Dritten.

Was passiert, wenn der Preis zu hoch ist?

Der private Berechtigte muss zum vereinbarten Preis kaufen oder es lassen, eine Herabsetzung kann er nicht verlangen. Nur die Gemeinde darf den Betrag auf den Verkehrswert senken. Ein überhöhter Preis in der Urkunde, um den Berechtigten abzuschrecken, ist keine Lösung: Ein nur zum Schein beurkundeter Preis ist nichtig (§ 117 BGB) und gefährdet den ganzen Vertrag.

Hat auch die Gemeinde ein Vorkaufsrecht bei Eigentumswohnungen?

Nein, nach geltendem Recht nicht. § 24 Abs. 2 BauGB schließt den Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten aus. Den Mieter kann das Recht aber treffen. Der Regierungsentwurf von 2026 würde Gemeinden Satzungen für Wohnungen in Missstandslagen erlauben, das ist Stand 05.11.2026 noch nicht geltendes Recht.

Wer zahlt die Notarkosten, wenn jemand vorkauft?

Zwischen Verkäufer und Erstkäufer gilt, was der Vertrag regelt, gegenüber dem Notar haften die Beteiligten selbst. Tritt der Verkäufer nach Preisbegrenzung durch die Gemeinde zurück, trägt die Gemeinde die Vertragskosten auf Basis des Verkehrswerts (§ 28 Abs. 3 BauGB). Lass die Kostenfolge für den Vorkaufsfall ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen.

Quellen